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Leihvertrag für ein Luxus-Automobil

Inhaltsverzeichnis

Vermieter

Mietgegenstand

Mietdauer, Preis, Verspätung und Kaution

Regeln

Unterhalt/Wartung

Reparaturen

Haftung des Benutzers

Grenzüberschreitende Fahrzeugnutzung

Meldepflicht bei grobfahrlässigem Verstoss gegen geltende Verkehrsregeln, Bussen

Verbote

GPS Tracking

Reservationen, Termine und Annulationen

Schadenfälle

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Vermieter

AK Zenit GmbH, Alte Zofingerstrasse 58 in 4663 Aarburg

Als Vermieter tritt die oben aufgeführte Gesellschaft auf

Mietgegenstand

Der Benutzer hat folgendes Fahrzeug von AK Zenit (einschliesslich aller Fahrzeugpapiere) in einwandfreiem Zustand übernommen:

Mietdauer, Preis, Verspätung und Kaution

Das Fahrzeug muss spätestens zu diesem Zeitpunkt zurückgegeben werden. Bei Fahrzeugrückgaben ausserhalb der Mietzeit haftet der Benutzer. Verspätete Rückgabe wird pro angebrochene Viertelstunde mind. CHF 50 verrechnet. Die Übernahme und Rückgabe erfolgt bei der AK Zenit Gmbh, ( Adresse kann variieren )  Die Nutzungsbedingungen auf der Rückseite wurden akzeptiert.

Regeln

Das Führen des Fahrzeuges durch Dritte wie jede Überlassung an Dritte ist unzulässig. Von dieser Beschränkung ausgenommen sind der/die oben aufgeführte(n) Fahrer. Das Fahrzeug darf nur innerhalb der Landesgrenzen der Schweiz, des Fürstentums Liechtenstein gefahren werden. Ausnahmen bedürfen der vorgängigen schriftlichen Bewilligung von der AK Zenit GmbH.

Der Benutzer und der/die oben aufgeführten Fahrer besitzen einen gültigen Führerschein der Kat. B für PKW AK Zenit GmbH ist berechtigt und verpflichtet, vor Übergabe des Fahrzeuges in deren Original-Führerausweis Einsicht zu nehmen, davon eine Kopie zu erstellen und diese zu den Akten zu nehmen.

Das Fahrzeug ist AK Zenit GmbH vollständig aufgetankt zurückzugeben. Allfällige Bussenverfügungen werden dem Benutzer zur direkten Erledigung zugestellt AK Zenit Gmbh ist verpflichtet, den Polizei-Organen den Namen des Benutzers/Fahrers bekanntzugeben.

Unterhalt/Wartung

Der Benutzer ist verpflichtet, das Fahrzeug in einwandfreiem und gepflegtem Zustand zu halten und zurückzugeben.  Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand ohne jegliche Schäden vollgetankt und pünktlich am vereinbarten Rückgabeort zurück zu bringen. Nur Bleifrei 98 oder V-Power tanken! Die Quittung ist zur Rückgabe mitzubringen.

Reparaturen

AK Zenit GmbH kann allenfalls nötige Reparaturen im und am Fahrzeug, um einen einwandfreien Zustand wiederherzustellen, dem Benutzer gemäss nachstehender Übersicht in Rechnung stellen. Die Wartung sowie allfällige Reparaturen sind ausschliesslich in Offiziellen Garagen Betrieben der jeweiligen Marke durchzuführen.

Übersicht Risiken, Versicherungen und Leistungen im Schadenfall

Risiko Deckung/Leistung Selbstbehalt
Fahrzeug
Kollision
Vollkaskodeckung für alle von der AK Zenit GmbH verliehenen Fahrzeuge.  Zusätzlich hält sich der Vermieter einen Schadenanspruch von CHF 15'000.- CHF für die ganzen Umtriebe und Mietausfälle offen. Schaden bis zu den oben genannten Summen gehen immer zu lastezulasten des Mieters. Nicht versichert sind der Abschleppdienst Schäden am Fahrzeug Felgen und oder Steinschläge an der Windschutzscheibe wie auch Motor oder Getriebeschäden sowie auch Mechanische und elektronische Schäden, welche durch nicht Ordnungsgemässes Fahren entstanden sind, (Deaktivierung ESP) Für Schäden bzw Unfälle welche durch Grobfahrlässigkeit wie Regen, Schneefall, Eisglätte, Hagel zu nahes Auffahren ect verursacht werden haftet der Mieter. Schäden infolge Trunkenheit von (0,5 Promille sowie 0,0 Promille bei Neulenkern) sind nicht versichert und werden komplett dem Mieter verrechnet. Die Kosten werden verrechnet und sind sofort zu begleichen. 15'000.- CHF
Fahrzeug
Haftpflicht
Haftpflicht bis CHF 100.000.000, pauschal für Personen- Sach- und Vermögensschäden je Versicherungsfall (begrenzt bei Personenschäden auf CHF 12.000.000 je geschädigte Person).  10'000.- CHF
Parkschaden Grundsätzlich nicht versichert. Kostenbeteiligung bei Schäden verursacht durch unbekannte Dritte.  Max. 3000.- CHF
Reparaturkosten Reparaturkosten, welche durch unsachgemässe Benutzung über dem üblichen Verschleiss liegen (Sitze, Interieur etc.). Max. 3000.- CHF
Unsachgemässes
Verhalten im und
am Fahrzeug
Nicht vollgetankte Fahrzeuge werden mit einer Pauschale von 150.- CHF dem Mieter berechnet. Alle Beträge müssen vor Ort beglichen werden. Auch die oben genannten Selbstbehalte. Werden Felgen verkratzt wird eine Pauschale von 500.- CHF - 3000.-CHF Verrechnet, sollten die Felgen nicht mehr reparierbar sein wird ein Maximal Betrag von 5000.- CHF Pro Felgen verrechnet Max 5000.- CHF

Haftung des Benutzers

Der Benutzer haftet gegenüber AK Zenit GmbH vom Zeitpunkt der Übernahme bis zur Rückgabe des Fahrzeugs für den Untergang des Fahrzeugs (auch Abhandenkommen und Beschlagnahme) und für sämtliche Schäden am Fahrzeug. Der Benutzer ist von der Haftung in dem Masse befreit, als Dritte aus Vertrag für den Untergang und Schäden am Fahrzeug aufkommen. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Benutzer gemäss obiger Tabelle, ausser wenn der Eintritt des Schadenereignisses durch einen unberechtigten Fahrer oder sonst durch eine vertragswidrige Benutzung verursacht oder begünstigt wurde. Der Benutzer ist verpflichtet, den Eintritt eines Schadens nach Möglichkeit abzuwenden und zu mindern. Wenn es die Umstände gestatten, hat er hierzu Weisungen von AK Zenit GmbH einzuholen und diese zu beachten.

Grenzüberschreitende Fahrzeugnutzung

Das Fahrzeug darf von einer in der EU-domizilierten Person ausserhalb der/dem Schweiz/Fürstentum Liechtenstein nicht gefahren werden. Ebenso ist jegliche Weitergabe an eine Person mit Wohnsitz in der EU für Fahrten ausserhalb der/dem Schweiz/Fürstentum Liechtenstein untersagt. Bitte beachten Sie, dass bei Missachtung dieser Regelung rechtliche Konsequenzen bis hin zur Beschlagnahmung des Fahrzeuges drohen. Alle daraus erwachsenen steuerlichen, zollrechtlichen, administrativen und sonstigen Kosten und Aufwendungen werden dem Benutzer belastet und sind von diesem zu tragen.

Meldepflicht bei grobfahrlässigem Verstoss gegen geltende Verkehrsregeln, Bussen

Wird der Fahrzeugbenutzer wegen eines groben Verstosses gegen geltende Verkehrsregeln angehalten, hat er den Beamten unverzüglich die Besitzlage des Fahrzeuges – Eigentum der AK Zenit GmbH – bekannt zu geben, um eine Konfiszierung möglichst zu verhindern. Allfällige Bussenverfügungen werden dem Benutzer zur direkten Erledigung zugestellt; AK Zenit GmbH ist verpflichtet, den Polizei-Organen den Namen des Benutzers/Fahrers bekanntzugeben.

Verbote

Rauchen, Essen und Trinken sind im Fahrzeug verboten, wie auch das Abschleppen vom Fahrzeug Das Übergeben vom Mietgegenstand an andere Fahrer ist verboten Die Teilnahme an Wettbewerben jeglicher Art wie auch das Ausschalten vom ESP ist verboten Verboten sind Kavalierstarts, übermässiger Pneuverschleiss, übermässige Beanspruchung im Kaltzustand, Überdrehen vom Motor oder Überhitzung vom Katalysator.

GPS Tracking

Der Mietgegenstand ist digital überwacht, d.h. Standort, Geschwindigkeit und Motordaten stehen der Vermieterin jederzeit zur Verfügung. Die Vermieterin behält sich bei Vertragsbruch explizit das Recht vor, den Mietgegenstand sofort zurück zu beordern und die Kaution einzubehalte. Das entfernen von GPS Trackern ist strengstens verboten.

Reservationen, Termine und Annulationen

Reservationen gelten nur, wenn diese schriftlich bestätigt sind Termine sind pünktlich einzuhalten. Verspätete Übernahme erfolgt zu Lasten der Mietzeit vom Mieter Verspätete Rückgabe wird pro angebrochene Viertelstunde separat in Rechnung gestellt Annullationen werden wie folgt verrechnet: bis 48h vor Mietantritt = 15% vom Mietpreis, ohne Abmeldung = 75% vom Mietpreis.

Schadenfälle

Der Benutzer verpflichtet sich, AK Zenit GmbH sowie der Polizei Unfälle, Diebstahl und andere Schadenfälle unverzüglich zu melden. Der Benutzer verpflichtet sich, alle diesbezüglich erforderlichen und nützlichen Belege unverzüglich an AK Zenit GmbH zu senden und insbesondere folgende Angaben zu machen:

  • Datum, Zeit und Ort des Schadens;

  • Angaben über Führerschein des Fahrers (Klasse, ausstellende Behörde, Ausstellungsdatum);

  • Adresse und Versicherungsnummer der anderen Unfallbeteiligten sowie die amtlichen Kennzeichen der am Unfall beteiligten Fahrzeuge;

  • detaillierter Unfallbericht (einschliesslich Zeichnung) sowie Namen und Adressen möglicher Zeugen;

  • Schadensausmass (Verletzung, Tod, Sachschaden);

  • Angabe des derzeitigen Aufenthaltsortes des Fahrzeuges.

AK Zenit GmbH sowie deren Arbeitnehmer und Erfüllungsgehilfen haften in keinem Fall für irgendwelche Schäden, die dem Benutzer oder Dritten im Zusammenhang mit der Überlassung des Fahrzeuges entstehen. Der Benutzer verpflichtet sich, AK Zenit GmbH von sämtlichen Ansprüchen aus Vertrags- oder Gesetzesverletzungen im Zusammenhang mit der Überlassung des Fahrzeuges, insbesondere im Zusammenhang mit Unfällen, schadlos zu halten. AK Zenit GmbH ist berechtigt, bei Inanspruchnahme Zahlungen zu leisten und beim Benutzer Rückgriff zu nehmen.

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